Strafverteidigung Betäubungsmittelstrafrecht

Der Gesetzgeber hat den Besitz, den Erwerb, die Einfuhr sowie die Weitergabe, das Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Drogen) und auch weitere Handlungen unter Strafe gestellt. Selbst der Besitz kleinster Mengen von illegalen Betäubungsmitteln ist grundsätzlich strafbar. Staatsanwaltschaftliche und polizeiliche Ermittlungen können auch heimliche Maßnahmen umfassen, so dass zum Beispiel der Telekommunikationsverkehr überwacht werden kann. Es kann zu Observationen aber auch zum Einsatz von verdeckten Ermittlern und von solchen Personen kommen, die mit der Polizei verdeckt zusammenarbeiten.

Im Bereich des Betäubungsmittelstrafrechts ist für den Beschuldigten das Aussageverweigerungsrecht von großer Bedeutung. Die Gefahr einer Selbstbelastung ist hier besonders groß, denn die tatsächlichen und rechtlichen Auswirkungen einer Aussage sind für den Rechtslaien kaum einschätzbar.

Unabhängig von den jeweiligen Strafen nach dem Betäubungsmittelstrafrecht kann auch die Entziehung der Fahrerlaubnis drohen, was auch im Falle des Konsums von Betäubungsmitteln und der Teilnahme am Straßenverkehr der Fall ist. Der Wirkstoff THC ist nach einmaligem Konsum von Cannabis 4 bis 6 Stunden nachweisbar. Bei wiederholter oder regelmäßiger Einnahme von Cannabis erhöht sich die Zeitspanne und damit die Möglichkeit des Konsumnachweises. Die THC-COOH-Konzentration lässt zudem Rückschlüsse auf das Konsumverhalten zu.

Darüber hinaus kann eine Verurteilung wegen eines Betäubungsmitteldelikts ausländerrechtliche Konsequenzen haben.

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