Medizinstrafrecht

Beratung und Vertretung in Fällen des Arztstrafrechts und des Medizinstrafrechts

Als Mandant profitieren Sie im Hinblick auf die  Komplexität in medizinrechtlichen Angelegenheiten im Gesundheitswesen als Arzt, Pflegekraft oder als Patient von der fachanwaltlichen Doppelqualifikation als Fachanwalt für Medizinrecht und als Fachanwalt für Strafrecht sowie von der langjährigen forensischen Erfahrung als Rechtsanwalt und Verteidiger in Strafverfahren.

  • Vorwurf der fahrlässigen Tötung wegen fehlerhafter Behandlung, des Behandlungsabbruchs sowie wegen unterlassener Hilfeleistung,
  • in Verfahren mit rechtsmedizinischen Bezügen,
  • wegen des Vorwurfs des ärztlichen Abrechnungsbetrugs
  • Verdacht des Ausstellens unrichtiger Gesundheitszeugnisse
  • sowie in sonstigen Angelegenheiten mit medizin- oder arzneimittelrechtlichen Bezügen u.a.

Es werden strafrechtliche Mandate im gesamten Einzugsbereich des Ruhrgebiets und in NRW übernommen, insbesondere vor den Landgerichten Bochum, Dortmund, Essen und Duisburg, Düsseldorf, Krefeld, Hagen und den dazu gehörigen Amtsgerichten Bochum, Herne, Witten, Recklinghausen, Dortmund, Castrop-Rauxel, Essen, Bottrop, Gelsenkirchen, Hattingen, Gladbeck, Marl und Duisburg.

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Betäubungs- und Arzneimittelstrafrecht BtmG, AMG [ weiterlesen ]

Betrugs bzw. des Abrechnungsbetrug   [ weiterlesen ]

Ermittlungsverfahren (Hausdurchsuchung und Beschlagnahme) [ weiterlesen ]

Hauptverhandlung [ weiterlesen ]

Strafbefehlsverfahren [ weiterlesen ]

Rechtsmittelverfahren: Berufung und Revision [ weiterlesen ]

Strafvollstreckung: Geldstrafe und Freiheitsstrafe [ weiterlesen ]