Patientenverfügung
Fachanwalt für Medizinrecht: Patientenverfügung
Wir beraten Sie rund um die Themen Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht.
Falls Sie bereits eine Patientenverfügung erstellt haben, diese aktualisieren bzw. überprüfen lassen oder für sich selbst überhaupt erstmals eine Patientenverfügung erstellen möchten, können wir Sie dabei gezielt medizinrechtlich unterstützen.
Die Patientenverfügung ist nach dem Gesetz eine schriftliche Erklärung eines einwilligungsfähigen Volljährigen für den Fall des Eintritts seiner Einwillungsunfähigkeit. Grundsätzlich stellt jeder ärztliche Eingriff – auch der lege artis ausgeführte Eingriff – eine Körperverletzung dar, weshalb es der Einwilligung des Patienten bedarf. Demgegenüber können medizinisch gebotene Maßnahmen nach der jeweiligen Situation nicht einfach unterlassen werden. Eine wirksame Patientenverfügung konkretisiert und limitiert das Behandlungsspektrum. Der Patient bringt darin seine Entscheidung über medizinische Maßnahmen zum Ausdruck, die er für sich ablehnt oder denen er zustimmt.
Wir nehmen gemeinsam mit dem Mandaten dessen aktuelle Lebenssituation (Behandlungssituation) in den Blick. Ziel unserer medizinrechtlichen Beratung und Unterstützung ist es, mit dem Mandanten eine praxistaugliche Patientenverfügung zu erarbeiten, die weder zu unbestimmt gefasst ist noch an der aktuellen Lebens- und Behandlungssituation vorbei geht. Damit der Patientenwille auch tatsächlich handlungsweisend im Entscheidungsfall von den Ärzten des Krankenhauses der Notfall- und Intensivmedizin beachtet wird, ist eine rechtliche verbindliche Vorgabe zur Umsetzung des Patientenwillens dringend ratsam.
Wir beraten Sie in diesem Zusammenhang auch über die Notwendigkeit und die Möglichkeiten der Gestaltung einer Vorsorgevollmacht.
Um auch mögliche medizinische Optionen (in Abhängigkeit von der jeweiligen Diagnose nebst indizierter Maßnahmen, deren Folgen für den Fall der Vornahme oder deren Unterlassen, zu erwartender Krankheitsverlauf mit drohenden gesundheitlichen Verschlechterungen, Ergreifen oder Unterlassen bestimmter lebenserhaltender Maßnahmen, Behandlungsalternativen, Hinzuziehung und Umfang palliativ-medizinischer Unterstützung etc.) in die eigene Entscheidung einbeziehen zu können, sollte in geeigneten Fällen – insbesondere bei sich abzeichnendem Behandlungsbedarf – auch die Hinzuziehung eines Arztes (Vorausplanung von Behandlungsentscheidungen, Advance Care Planing) vor der Erstellung der Patientenverfügung erwogen werden.
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