Patientenverfügung

Fachanwalt für Medizinrecht: Patientenverfügung

Wir beraten Sie rund um die Themen Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht.

Falls Sie bereits eine Patientenverfügung erstellt haben, diese überprüfen und gegebenfalls aktualisieren lassen oder für sich selbst überhaupt erstmals eine Patientenverfügung erstellen möchten, können wir Sie dabei gezielt medizinrechtlich unterstützen.

Keine notarielle Beurkundung nötig

Die Patientenverfügung ist nach dem Gesetz eine schriftliche Erklärung eines einwilligungsfähigen Volljährigen für den Fall des Eintritts seiner Einwillungsunfähigkeit, die keiner notariellen Beurkundung bedarf !

Individuelle Patientenentscheidung

Der Patient bringt darin seine persönliche Entscheidung über medizinische Maßnahmen zum Ausdruck, die er für sich ablehnt oder denen er zustimmt. Denn jeder ärztliche Eingriff – auch der lege artis ausgeführte Eingriff – stellt grundsätzlich eine Körperverletzung dar, weshalb es der Aufklärung und Einwilligung des Patienten bedarf. Demgegenüber können medizinisch gebotene Maßnahmen nach der jeweiligen Situation nicht einfach unterlassen werden, es sei denn, eine wirksame Patientenverfügung limitiert das Behandlungsspektrum.

Wie will ich leben ?

Bei einer Patientenverfügung geht es nicht um die Frage, wie will ich sterben, sondern darum, wie  – also unter welchen Umständen – möchte ich leben.  Gemeinsam mit dem Mandaten und dessen Entscheidung auf diese Frage nehmen wir dessen aktuelle Lebenssituation (Behandlungssituation) in den Blick. Ziel unserer medizinrechtlichen Beratung und Unterstützung ist es, mit dem Mandanten eine praxistaugliche, richtungsweisende Patientenverfügung zu erarbeiten, die weder zu unbestimmt gefasst ist noch an der aktuellen Lebens- und Behandlungssituation vorbei geht.

Damit der Patientenwille auch tatsächlich handlungsweisend im Entscheidungsfall von den Ärzten des Krankenhauses der Notfall- und Intensivmedizin beachtet wird, ist eine rechtlich verbindliche Vorgabe zur Umsetzung des Patientenwillens wichtig. Legen Sie deshalb ihre Gesundheit und Ihr Leben nicht vorschnell, weil es bequem und günstigt zu sein scheint, mit mehrern Kreuzchen in Formularen, Vordrucken oder allgemein gehaltenen Schreiben fest, wenn Sie die Tragweite solcher Festlegungen für zukünftige Behandlungsfälle medizinrechtlich und medizinisch nicht überschauen können.

Um auch mögliche medizinische Optionen (in Abhängigkeit von der jeweiligen Diagnose nebst indizierter Maßnahmen, deren Folgen für den Fall der Vornahme oder deren Unterlassen, zu erwartender Krankheitsverlauf mit drohenden gesundheitlichen Verschlechterungen, Ergreifen oder Unterlassen bestimmter lebenserhaltender Maßnahmen, Behandlungsalternativen, Hinzuziehung und Umfang palliativ-medizinischer Unterstützung etc.) in die eigene Entscheidung einbeziehen zu können, sollte in geeigneten Fällen – insbesondere bei sich abzeichnendem Behandlungsbedarf – auch die Hinzuziehung eines Arztes (Vorausplanung von Behandlungsentscheidungen, Advance Care Planing) vor der Erstellung der Patientenverfügung erwogen werden.

Vorsorgevollmacht und Notvertretungsrecht

Wir beraten Sie in diesem Zusammenhang auch über die Zweckmäßigkeit und die Möglichkeiten der Gestaltung einer Vorsorgevollmacht sowie über das zeitlich limitierte Notvertretungsrecht von Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnern.

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