Patientenverfügung

Patientenverfügung vom Fachanwalt für Medizinrecht

Wir beraten Sie rund um die Themen Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht.

Falls Sie bereits eine Patientenverfügung erstellt haben, diese überprüfen und gegebenenfalls aktualisieren lassen oder für sich selbst überhaupt erstmals eine Patientenverfügung erstellen möchten, können wir Sie dabei gezielt medizinrechtlich unterstützen.

Schriftform

Die Patientenverfügung ist nach dem Gesetz eine schriftliche Erklärung eines Volljährigen für den Fall des Eintritts seiner Einwilligungsunfähigkeit. Voraussetzung ist lediglich die Einwilligungsfähigkeit zum Zeitpunkt der schriftlichen Erstellung der Patientenverfügung, nicht jedoch deren notarielle Beurkundung.

Individuelle Patientenentscheidung

Mit der Patientenverfügung bringt der Patient seine persönliche Entscheidung über medizinische Maßnahmen zum Ausdruck, die er ablehnt oder denen er ganz oder zum Teil zustimmt. Denn jeder ärztliche Eingriff – auch der lege artis ausgeführte Eingriff – stellt grundsätzlich eine Körperverletzung dar, weshalb es der Aufklärung und Einwilligung des Patienten bedarf. Demgegenüber können medizinisch gebotene Maßnahmen nach der jeweiligen Situation nicht einfach unterlassen werden, es sei denn, eine wirksame Patientenverfügung limitiert das Behandlungsspektrum.

Es geht dabei nicht um die Frage, wie will ich sterben, sondern um die zentrale Frage, wie  – also unter welchen Umständen – ich leben möchte.  Gemeinsam mit dem Mandaten und dessen Wertentscheidung auf diese Frage nehmen wir dessen aktuelle Lebenssituation und eine etwaige Behandlungssituation in den Blick. Ziel einer medizinrechtlichen Beratung und Unterstützung ist es gerade nicht, dem Mandanten ein Formular zur eigenständigen Vervollständigung ausfüllen zu lassen etc., sondern eine praxistaugliche, richtungsweisende Patientenverfügung zu erarbeiten, welche die aktuelle Lebens- und Behandlungssituation berücksichtigt.

Damit der Patientenwille auch tatsächlich handlungsweisend im Entscheidungsfall von den Ärzten des Krankenhauses der Notfall- und Intensivmedizin beachtet wird, ist eine rechtlich verbindliche Vorgabe zur Umsetzung des Patientenwillens wichtig. Legen Sie deshalb ihre Gesundheit und Ihr Leben nicht vorschnell mit einem allgemein gehaltenen Schreiben oder mit vorformulierten Formularen und Ankreuzmöglichkeiten fest, wenn Sie die Tragweite solcher Festlegungen für zukünftige Behandlungsfälle medizinrechtlich und medizinisch nicht überschauen können.

Um auch mögliche medizinische Optionen (in Abhängigkeit von der jeweiligen Diagnose nebst indizierter Maßnahmen, deren Folgen für den Fall der Vornahme oder deren Unterlassen, zu erwartender Krankheitsverlauf mit drohenden gesundheitlichen Verschlechterungen, Ergreifen oder Unterlassen bestimmter lebenserhaltender Maßnahmen, Behandlungsalternativen, Hinzuziehung und Umfang palliativ-medizinischer Unterstützung etc.) in die eigene Entscheidung einbeziehen zu können, sollte in geeigneten Fällen – insbesondere bei sich abzeichnendem Behandlungsbedarf – auch die Hinzuziehung eines Arztes (Vorausplanung von Behandlungsentscheidungen, Advance Care Planing) vor der Erstellung der Patientenverfügung erwogen werden.

Vorsorgevollmacht und Notvertretungsrecht

Wir beraten Sie in diesem Zusammenhang auch über die Zweckmäßigkeit und die Möglichkeiten der Gestaltung einer Vorsorgevollmacht sowie über das zeitlich limitierte Notvertretungsrecht von Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnern.

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