Medizinrecht

Medizinrecht und Arzthaftungsrecht

Herr Rechtsanwalt Doll ist Medizinrechtler. Er berät und vertritt medizinrechtliche und arzthaftungsrechtliche Mandate. Aufgrund seiner langjährigen anwaltlichen Tätigkeit und seiner zusätzlichen Hochschulausbildung im Medizinrecht verfügt er über spezielle Expertise auf diesem komplexen Rechtsgebiet.

Arzthaftungsrecht

Im Arzthaftungsrecht überprüfen wir für Sie die Behandlungsschritte auf das mögliche Vorliegen eines Diagnosefehlers, weiterer Behandlungsfehler sowie eines etwaigen Aufklärungsfehlers und den damit verbundenen Rechtsfolgen. Hier erfolgt eine umfassende Beratung und Vertretung von Mandanten im Arzthaftungsrecht zur Durchsetzung oder zur Abwehr von Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüchen. Von zentraler Relevanz ist dabei die tatsächliche und rechtliche Überprüfung der Behandlung im ambulanten und stationären Bereich auf die medizinische Indikation.

Verfahren mit psychologisch/psychiatrischen Bezügen können hier hingegen nicht bearbeitet werden.

Medizinrecht

Über den Schwerpunkt des Arzthaftungsrechts hinaus aus berät Sie Herr Rechtsanwalt Doll in den Bereichen des Krankenhausrechts und des Sozialrechts. Dazu zählen u.a.

  • GKV-Kostenübernahme für die notwendige medizinische Versorgung sowie für die notwendige Versorgung mit Heil- und Hilfsmitteln,
  • Medizinprodukte (Verwendung fehlerhafter medizinischer Implantate),
  • Erlangung von Pflegestufen,
  • Verfahren wegen Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz und des Betäubungsmittelgesetzes,
  • die Beratung und Ausarbeitung von Patientenverfügungen, Betreuungsverfügungen und Vorsorgevollmachten.

Allgemeine medizinrechtliche Entscheidung

Bundesgerichtshof: Nichtigkeit einer Wahlleistungsvereinbarung   [weiterlesen]

[zurück]

 

Cookie Einstellungen