Arzthaftungsrecht

Behandlungsfehlerhaftung

Wir beraten und vertreten Patienten, deren Angehörige bzw. Hinterbliebene über ihre Rechte in Fällen eines Behandlungsfehlerverdachts – Patientenanwalt. Wir unterstützen Sie gerne in der Wahrnehmung und Durchsetzung Ihrer Patientenrechte, insbesondere bei Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüchen in Arzthaftungs- bzw. Arzthaftpflichtfällen und anderen Fällen von Behandlungs- und Pflegefehlern. Wir befassen uns unter anderem mit den nachstehend aufgeführten Behandlungsfehlern:

  • unterlassene, verspätete oder fehlerhafte Indikationsstellung und Therapieeinleitung,
  • Herzinfarkt (Myokardinfarkt bzw. akutes Koronarsyndrom – ACS),
  • Schlaganfall/zerebraler Insult (Apoplex cerebri): ischämischer oder hämorrhagischer Schlaganfall,
  • Geburtshilfefehler,
  • Pflegefehler Dekubitus,
  • Infektionserkrankungen (ambulant oder nosokomial erworbene Erreger – Krankenhauskeime),
  • fehlerhaft behandelte Sepsis (Blutvergiftung), nicht oder nicht rechtzeitig erkannte Sepsis, septischer Schock mit Multiorganversagen im weiteren Krankheitsverlauf sowie
  • (misslungenen) Schönheitsoperationen.

Verfahren mit psychologisch/psychiatrischen Bezügen können hier hingegen nicht bearbeitet werden.

Schildern Sie uns Ihr Anliegen mit dem Grund der ärztlichen Behandlung und den gesundheitlichen Folgen der Behandlung. Auf der Grundlage der ärztlichen Behandlungsdokumentation (Patientenakte), für die eine Schweigepflichtsentbindungserklärung des Patienten im Falle der anwaltlichen Einholung benötigt wird, und Ihrer Angaben geben wir Ihnen eine Einschätzung bezüglich ärztliche Behandlungsfehler und überprüfen die Behandlung auf

  • Diagnosefehler,
  • Therapiefehler,
  • allgemeine Behandlungs- und spezifische Organisationsfehler,
  • Befunderhebungsfehler sowie auf
  • unterschiedliche Aufklärungsmängel.

Wir erläutern Ihnen gerne die rechtlichen Möglichkeiten. Zudem zeigen wir Ihnen einzelfallorientiert eine konzeptionelle und zweckmäßige Vorgehensweisen auf.

Arzthaftungsrechtliche Entscheidungen

Urteile, in denen Patienten oder deren Hinterbliebenen wegen ärztlicher Sorgfaltpflichtverletzungen Schmerzensgeld zugesprochen wurden bzw. die Haftung festgestellt wurde:

Zirkumzision-OP (Beschneidung), Aufklärungsfehler,
LG Bochum, Urt. v. 14.09.2022 – I-6 O 247/20, Schmerzensgeld 6.500,- €,

Unterlassene Koloskopie (Darmspiegelung),
OLG Braunschweig, Urt. v. 28.02.2019 – 9 U 129/15, Schmerzensgeld 70.000,- €,

Aufklärungsfehler Organspende (Nierenspende),
BGH, Urt. v. 29.01.2019 – VI ZR 495/16,

Septische Arthritis,
OLG Karlsruhe, Urt. v. 17.05.2018 – 7 U 32/17, Schmerzensgeld 70.000,- €,

Hirnschädigung wegen Sauerstoffunterversorgung,
OLG Hamm, Urt. v. 19.03.2018 – 3 U 63/15, Schmerzensgeld 400.000,- €,

Septischer Schock mit Todesfolge,
OLG Köln, Urt. v. 05.03.2018 – 5 U 98/16, Schmerzensgeld 2.000,- €,

Kompartmentsyndrom und Verlust des Unterarms,
OLG Hamm, Urt. v. 13.06.2017 – 26 U 59/16, Schmerzensgeld 50.000,- €,

Darmperforation durch Koloskopie, Aufklärungsfehler,
OLG Hamm, Urt. v. 18.06.2013 – 26 U 85/12, Schmerzensgeld 220.000,- €,

Limitierte Patienteneinwilligung für bestimmten Arzt,
BGH, Urt. v. 15.05.2010 – VI ZR 252/08,

Septischer Schock,
OLG Schleswig, Urt. v. 28.03.2008 – 4 U 34/07, Schmerzensgeld 45.000,- €.

Sollten Sie ein ähnliches Problem haben, wenden Sie sich gerne vertrauensvoll an uns. Wir stehen Ihnen beratend zur Seite.

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