Zivilrecht
Im zivilrechtlichen Bereich stehen im Vordergrund der anwaltlichen Tätigkeit die Durchsetzung und die Abwehr von Zahlungsansprüchen. Der Bearbeitungsbereich umfasst unter Anderem folgende Rechtsgebiete:
- Kaufvertragsrecht und Gewährleistungsrecht
- Verkehrsunfallrecht und Verkehrsunfallregulierung
- Schadensersatzansprüche und Schmerzensgeldansprüche
- Unterlassungs- und Herausgabeansprüche
Vorrangig wird eine Lösung und Erledigung des Rechtsproblems ohne Inanspruchnahme eines Gerichtsverfahrens angestrebt. Sollte eine gerichtliche Geltendmachung unumgänglich sein, erfolgt die Prozessvertretung vor den zuständigen Zivilgerichten.
Im Falle eines Rechtsstreits werden der unterlegenen Prozesspartei die angefallenen Gerichts- und Verfahrenskosten auferlegt. Dies bedeutet, dass die obsiegende Prozesspartei – soweit sie mit ihrer Klageforderung oder ihrer Verteidigung vollständig Erfolg hatte – einen Anspruch auf Erstattung der im Verfahren angefallenen Kosten und auf Erstattung der notwendigen Rechtsanwaltskosten hat. Im Falle eines teilweisen Obsiegens richtet sich die Kostenerstattungspflicht in der Regel nach dem anteiligen Verhältnis des Obsiegens zum Unterliegen. Die sich hieraus ergebenden Kostenrisiken können sich im Falle des Bestehens einer einstandspflichtigen Rechtsschutzversicherung deutlich reduzieren. Weitere Einzelheiten werden jeweils individuell mit dem Mandanten frühzeitig besprochen.
Die Kosten einer anwaltlichen Rechtsberatung bzw. Erstberatung werden mit einer Pauschalvergütung unter Berücksichtigung des Gegenstandes und des zeitlichen Umfangs berechnet. Die Kosten einer anwaltlichen Vertretung werden in der Regel nach dem jeweiligen Gegenstandswert nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) berechnet.