Strafverteidiger und Fachanwalt für Strafrecht in Bochum
Als Verteidiger in Strafverfahren und als Fachanwalt für Strafrecht ist Herr Rechtsanwalt Doll langjährig tätig. Neben entsprechender prozeßrechtlicher Erfahrung als Strafverteidiger wird von ihm auch strafrechtsübergreifende zivilrechtliche Erfahrung in die Mandatsbearbeitung eingebracht.
Es werden Strafverteidigungen in sämtlichen Ermittlungsverfahren, erstinstanzlichen Gerichtsverfahren, Berufungs- und Revisionsverfahren sowie in Wiederaufnahmeverfahren übernommen. Als Beispiel für eine erfolgreiche Strafverteidigung im Revisionsverfahren, die nicht nur mit der Aufhebung des Urteils, sondern sogar mit einem rechtskräftigen Freispruch endete, kann Herr Rechtsanwalt Doll auf die Entscheidung des OLG Düsseldorf vom 18.11.2010 verweisen.
Das Bearbeitungsspektrum umfaßt den gesamten Bereich des Strafrechts sowie des Strafprozeßrechts in allen Verfahrensabschnitten.
Als Strafverteidiger und Fachanwalt für Strafrecht bietet Ihnen Herr Rechtsanwalt Doll
Beratung:
individuelle und ausführliche Rechtsberatung in allen strafrechtlichen Ermittlungsverfahren
Strafverteidigung:
verfahrens-und zielorientierte Strafverteidigung vor Gerichten
Urteilsanfechtung:
Überprüfung der Erfolgsaussichten von Rechtsmitteln der Berufung und Revision und Strafverteidigung vor höheren Gerichten
Einen weiteren exemplarischen Überblick hierzu und weitere Informationen finden Sie auf dieser Hompage auf der Seite Strafrecht sowie auf den weiteren Unterseiten.
Strafverteidigungen werden in Ermittlungsverfahren der Polizei und Staatsanwaltschaften sowie in gerichtlichen Hauptverfahren im gesamten Einzugsbereich des Ruhrgebiets aber auch über NRW hinaus übernommen, insbesondere vor den Landgerichten Bochum, Dortmund, Essen und Duisburg und den dazugehörigen Amtsgerichten Bochum, Herne, Witten, Recklinghausen, Dortmund, Castrop-Rauxel, Essen, Bottrop, Gelsenkirchen, Hattingen, Gladbeck, Marl und Duisburg.