Diebstahl, Betrug, Falschabrechnung

Zu den typischen Vermögensstraftaten im Strafrecht zählen Diebstähle und Untreuevorwürfe, Betrug bzw. Abrechnungsbetrug, Computerbetrug, Vorenthalten von Arbeitsentgelt oder Unterschlagung. Die jeweiligen Strafrahmen sehen Geldstrafen oder Freiheitsstrafen bis zu 5 Jahren vor. In besonders schweren Fällen sieht das Strafrecht auch höhere Strafen vor. Konkrete Straferwartungen sind sehr Einzelfall abhängig. So unterschiedlich wie die jeweiligen Lebenssachverhalte sind, so unterschiedlich stellen sich die Rechtsfolgen dar.

Komplexere Ermittlungsverfahren (insbesondere im  Bereich des Wirtschaftsstrafrecht) umfassen nicht selten mehrere und zum Teil auch sehr unterschiedliche Tatvorwürfe.  Exemplarisch hierfür kann auf Verfahren mit dem Vorwurf von Schmiergeldzahlungen verwiesen werden. Der Vorwurf der Schmiergeldzahlung und Annahme von Schmiergeldern für Auftragsvergaben geht über Betrugsvorwürfe schnell hinaus.

Im Falle einer Anklageerhebung werden Korruptionsverfahren schon wegen ihres Umfangs und der besonderen Schwierigkeit häufig vor den Wirtschaftsstrafkammern der Landgerichte verhandelt. Informationen zu den Besonderheiten solcher Verfahren finden Sie unter Strafrecht auf der Unterseite Wirtschaftsstrafrecht.

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