Strafrecht und Strafverteidiger in Bochum
Im strafrechtlichen Bereich konzentriert sich die Bearbeitung und Vertretung als Strafverteidiger hauptsächlich auf Fälle der Strafverteidigung als auch auf den angrenzenden Bereich des Zeugenbeistands. Das Bearbeitungsspektrum als Strafverteidiger umfasst sämtliche Vorwürfe des Strafgesetzbuchs sowie des Nebenstrafrechts. Bußgeldverfahren, insbesondere auch Bußgeldverfahren in Verkehrsordnungs- widrigkeitsangelegenheiten zählen ebenso zum Tätigkeitsbereich der Strafverteidigung.
Strafrecht und Strafprozeßrecht
Die Strafprozeßordnung beinhaltet nicht nur die Regelungen des gerichtlichen Strafverfahrens, sondern auch gesetzliche Regelungen von polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungskompetenzen. Von zentraler Bedeutung sind für das Strafrecht und für das Strafprozeßrecht die gesetzlichen Vorgaben zum Recht auf Aussageverweigerung und zur Einhaltung der Belehrungspflichten.
- Aussageverweigerungsrecht und Auskunftsverweigerungsrecht
- Hausdurchsuchung und Beschlagnahme
- Vorläufige Festnahme und Untersuchungshaft
- Zeugenbeistand
- Beleidigung, Verleumdung und üble Nachrede
- Falschaussage und Meineid StGB
- Verkehrsstrafrecht und Verkehrsordnungswidrigkeiten
- Betäubungsmittelstrafrecht BtmG
- Internet- und Sexualstrafrecht
- Vermögensdelikte/Vermögensstrafrecht
- Wehrstrafrecht WStG
- Wirtschaftsstrafrecht
Bereits nach Einleitung eines Ermittlungsverfahrens sollten Sie bedenken, dass ein strafrechtlicher Vorwurf häufig über das Strafverfahren hinaus weitere Auswirkungen haben kann. So können zivilrechtliche Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche im erheblichen Umfang drohen. Der Verlust des Arbeitsplatzes und der Verlust von Versorgungsbezügen bei Beamten muss frühzeitig bedacht werden. Die Sperrfristen des Strafrechts und mögliche Probleme bei der Wiedererlangung einer Fahrerlaubnis bzw. eines Führerscheins sind zu bedenken.
Darüber hinaus können Einträge im Führungszeugnis im beruflichen und gewerblichen Bereich schaden. Insolvenzdelikte können mehrjährige Sperrzeiten auslösen, bevor eine Tätigkeit als Geschäftsführer einer GmbH fortgesetzt bzw. wieder aufgenommen werden kann.
Fälle, die unter das Korruptionsbekämpfungsgesetz NW fallen, können zum Ausschluss von öffentlichen Aufträgen führen und ziehen Einträge im Vergaberegister nach sich. Im Falle der Hinterziehung von Gewerbesteuern kann die Entziehung der Gewerbeerlaubnis drohen, um hier nur einige Beispiele für mögliche Weiterungen zu nennen.
Strafverteidiger und Strafverteidigung
Eine verantwortungs- und wirkungsvoll angelegte Strafverteidigung sollte umsichtig vom Strafverteidiger ausgerichtet sein. Situativ wie konzeptionell werden hier die Möglichkeiten für eine effektive Strafverteidigung fachanwaltlich überprüft. Für den Strafverteidiger bedeutet dies, sich auf die jeweilige Verfahrenslage einstellen zu müssen. Die Strafverteidigung erfolgt dann - soweit nicht schon im Ermittlungsverfahren eine Verfahrenseinstellung erreicht und damit eine Anklageerhebung vermieden werden konnte - in den folgenden Verfahrensabschnitten:
- Strafverteidigung in allgemeinen Ermittlungsverfahren
- Strafverteidigung während der Untersuchungshaft
- Strafverteidigung in Jugendstrafverfahren
- Strafverteidigung in Unterbringungsverfahren
- Strafverteidigung im gerichtlichen Zwischenverfahren
- Strafverteidigung im Hauptverfahren außerhalb der Hauptverhandlung
- Strafverteidigung in der Hauptverhandlung
- Strafverteidigung gegen gerichtlichen Strafbefehl
- Strafverteidgung in Rechtsmittelverfahren: Berufung und Revision
- Strafverteidigung im Wiederaufnahmeverfahren
- Strafverteidigung in der Strafvollstreckung: Geldstrafe und Freiheitsstrafe
Strafrecht News
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Strafverteidiger Notruf
In dringenden Fallen besteht die Möglichkeit zur Kontaktaufnahme über die Notrufnummer 0177 / 25 53 391. Außerhalb der Kanzleizeiten kann eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter hinterlassen werden. Zum Zwecke eines baldigen Rückrufs sollten Sie Ihren Namen und eine Rufnummer hinterlassen.
Strafverteidiger und Verteidigungskosten
Die Kosten der Strafverteidigung werden entweder auf der Grundlage einer Vergütungsvereinbarung oder auf der Grundlage des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) berechnet. Beschränkt sich die anwaltliche Tätigkeit auf eine reine juristische Erstberatung bzw. Rechtsberatung ohne nachfolgende Tätigkeit als Strafverteidiger, wird hierfür eine Pauschalvergütung unter Berücksichtigung des zeitlichen Umfangs berechnet.
Über die genauen Einzelheiten werden Sie im Erstgespräch informiert.
Als Strafverteidiger werden von Herrn Rechtsanwalt Doll Strafverteidigungen in sämtlichen Ermittlungsverfahren der Polizei und Staatsanwaltschaften und in gerichtlichen Hauptverfahren im gesamten Einzugsbereich des Ruhrgebiets aber auch über NRW hinaus übernommen, insbesondere vor den Landgerichten Bochum, Dortmund, Essen und Duisburg und den dazugehörgen Amtsgerichten Bochum, Herne, Witten, Recklinghausen, Dortmund, Castrop-Rauxel, Essen, Bottrop, Gelsenkirchen, Hattingen, Gladbeck, Marl und Duisburg.
In strafrechtlichen Revisionsverfahren werden Revisionen sowohl vor den Strafsenaten der jeweiligen Oberlandesgerichte als auch vor dem Bundesgerichtshof in Strafsachen bearbeitet.