Kündigung

Das Arbeitsrecht kennt unterschiedliche Möglichkeiten zur Beendigung eines Arbeitsverhältnisses. Das Spektrum reicht vom Aufhebungsvertrag bis hin zur fristlosen Kündigung.

Soweit im jeweiligen Einzelfall das Kündigungsschutzgesetz anzuwenden ist, bedarf der Arbeitgeber eines gesetzlich anerkannten Kündigungsgrundes. Die Kündigung des Arbeitsvertrages kann verhaltensbedingt, personenbedingt oder auch betriebsbedingt erfolgen. Die Anforderungen sind hinsichtlich des jeweiligen Kündigungsgrundes sehr unterschiedlich.

Im Falle der arbeitgeberseitigen Kündigung obliegt ihm im Kündigungsschutzprozess die so genannte Darlegungs- und Beweislast. Er muss die Voraussetzungen genau darstellen können und im Falle des Bestreitens den Beweis für das Vorliegen der zur Kündigung führenden Umstände führen.

Da in der Regel vor Ausspruch einer vom Arbeitgeber ausgesprochenen Beendigungskündigung auch weniger weitreichende Maßnahmen erwogen und geprüft werden sollten, kann es im Einzelfall leicht zu angreifbaren und vorschnell erklärten Kündigungen kommen. Lassen Sie daher als Arbeitnehmer die Kündigungserklärung nach ihrem Erhalt zur Vermeidung von eigenen Nachteilen anwaltlich überprüfen.

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