Arbeitsrecht
Die Bearbeitung und Vertretung konzentriert sich hauptsächlich auf die Bereiche der Vertragsgestaltung und Vertragsbeendigungen. Thematisch stehen folgende Bereiche im Vordergrund:
Es ergeben sich dabei sehr unterschiedliche Anforderungen, insbesondere in Fällen des Kündigungsschutzverfahrens bei Beendigung von Arbeitsverhältnissen. Dabei reicht das Spektrum der Beendigungsmöglichkeiten vom Aufhebungsvertrag bis hin zur fristlosen Kündigung.
Arbeitsrecht - Arbeitnehmerinteressen
Für den Arbeitnehmer ist nach Erhalt einer Kündigung zu bedenken, dass mit dem Zugang der schriftlichen Kündigungserklärung die Möglichkeit der gerichtlichen Überprüfung besteht. Dazu muss allerdings eine 3-wöchige Frist zur Klageerhebung eingehalten werden, die mit dem Zugang der schriftlichen Kündigung in Gang gesetzt wird. Dies gilt unabhängig davon, zu welchem Zeitpunkt das Arbeitsverhältnis enden soll. Gleiches gilt auch für den Bereich der so genannten Änderungskündigungen, also wenn der Arbeitgeber das bestehende Arbeitsverhältnis kündigt und dem Arbeitnehmer zugleich den Abschluss eines neuen Arbeitsvertrages zu geänderten Bedingungen anbietet. Erhöhte Vorsicht ist geboten vor einer übereilten Einigung bei Abschluss eines so genannten Aufhebungsvertrages. Regelmäßig besteht für den Arbeitnehmer das Risiko, im Falle einer nachfolgenden Arbeitslosigkeit eine Sperrfrist für den Leistungsbezug von Arbeitslosengeld zu erhalten. Ähnlich verhält es sich für den Arbeitnehmer bei dem Erhalt einer fristlosen Kündigung. Zur Vermeidung von späteren unliebsamen Überraschungen empfiehlt sich die rechtliche Überprüfung der Kündigung. Es lassen sich häufig wirtschaftlich vorteilhaftere Ergebnisse für den Arbeitnehmer erzielen, wobei insbesondere auch Abfindungen in unterschiedlicher Höhe je nach Lage des Einzelfalles erzielt werden können.
Nach Erhalt einer Kündigungserklärung sollten Sie sich zeitnah über die Berechtigung und die Erfolgsaussichten weiterer Maßnahmen beraten lassen. Soweit vorhanden sollten Sie hierzu den schriftlichen Arbeitsvertrag, eventuelle nachvertragliche zusätzliche Vertragsunterlagen, Abrechnungen, insbesondere aber das Kündigungsschreiben zum Beratungsgespräch mitbringen.
Da in erstinstanzlichen Verfahren vor den Arbeitsgerichten keine Kostenauferlegung im Falle eines Unterliegens droht, ist das Prozesskostenrisiko im Vergleich zu anderen Rechtsstreitigkeiten deutlich geringer Jedoch werden auch im Falle eines Obsiegens die entstandenen Kosten nicht von der unterlegenen Partei erstattet. Sollte ein Rechtsstreit bzw. ein Kündigungsschutzverfahren vor dem Arbeitsgericht unumgänglich sein, können häufig schon nach kurzer Zeit im Rahmen eines Güteverhandlungstermins Ergebnisse erzielt werden.
Arbeitsrecht - Arbeitgeberinteressen
Die Vertretung von Arbeitgeberinteressen gestaltet sich häufig komplexer. Im Falle eines Kündigungsschutzverfahrens gegen eine vom Arbeitgeber ausgesprochene Kündigung trägt er selbst die volle Darlegungs- und Beweislast. Es können hierbei bereit lästige „Kleinigkeiten“ die Kündigungserklärung in Gefahr bringen. Vor und bei Kündigungsausspruch gemachte Fehler können sehr hohe Prozessrisiken nach sich ziehen. Dies gilt insbesondere in den Fällen, in denen der Arbeitgeber die Voraussetzungen des Kündigungsschutzgesetzes zu beachten hat. Liegt ein anerkannter Kündigungsgrund vor und kann dieser auch im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung vom Arbeitgeber dargelegt und ggfls. bewiesen werden? Die Anforderungen hier können mit unter sehr hoch sein. Neben der Prüfung des Vorliegens von Kündigungsgründen bedarf es der Prüfung der jeweiligen Kündigungsfristen. Diese können sich aus den gesetzlichen, tarifvertraglichen oder einzelvertraglichen Regelungen ergeben und von sehr unterschiedlicher Länge sein. Sollte nach erster Einschätzung des Arbeitgebers ein wichtiger Grund zur fristlosen Kündigung bestehen, kann hiervon nur innerhalb einer Frist von 2 Wochen Gebrauch gemacht werden. Es ist daher besonders wichtig, ob das Risiko der fristlosen Kündigungserklärung eingegangen werden soll oder ob auf das Mittel der arbeitsrechtlichen Abmahnung zurückgegriffen werden sollte. Falles es zu einem Verfahren vor dem Arbeitsgericht kommen sollte, droht bei Fehlen eines wichtigen Grundes oder bei Nichtbeweisbarkeit, dass der Arbeitnehmer mit seiner Kündigungsschutzklage Erfolg hat und das Beschäftigungsverhältnis nicht nur fortbesteht. Der Arbeitgeber würde zudem Gefahr laufen, Lohn- bzw. Gehaltsforderungen nachzahlen zu müssen.
Lassen Sie daher sowohl als Arbeitnehmer als auch als Arbeitgeber Kündigungsgründe und auch Kündigungsfristen rechtzeitig überprüfen.