Rechtsanwalt Marcus W. Doll
Rechtsanwalt Doll wurde nach seinem zweiten Staatsexamen im Jahre 1993 zur Rechtsanwaltschaft zugelassen. Er begann seine Berufstätigkeit in einer zivil- und wirtschaftsrechtlich ausgelegten Rechtsanwalts- und Notariatskanzlei. Schon frühzeitig war die anwaltliche Tätigkeit mit häufigen Beurkundungen von notariellen Verträgen als Notarvertreter begleitet.
Nach zweijähriger Berufstätigkeit folgte der Entschluss zur fachlichen Spezialisierung. Zur Realisierung kam es im selben Jahr, die zugleich mit der Gründung der eigenen Rechtsanwaltskanzlei in Bochum verbunden wurde.
Seit dieser Zeit widmete sich Herr Rechtsanwalt Doll als Strafverteidiger intensiv dem Strafrecht und der Strafverteidigung. Daneben war die berufliche Spezialisierung als Rechtsanwalt in Strafverfahren mit fachlich übergreifenden Rechtsfragen des Arbeits- und des Zivilrechts verbunden.
1997 erfolgte die Fachanwaltsverleihung durch die Rechtsanwaltskammer Hamm zum Fachanwalt für Strafrecht. Die weitere Entwicklung umfasste die Kanzleierweiterung zur Anwaltsgemeinschaft.
Im Jahre 2002 folgte ferner die zusätzliche Zulassung als Rechtsanwalt beim Oberlandesgericht Hamm, da nach wie vor neben der Tätigkeit als Strafverteidiger auch zivilrechtliche Beratungen und Prozessvertretungen durchgeführt wurden.