Kündigung wegen Bagatellvorfalls unwirksam

LAG Hamm, Urteil vom 02.09.2010, 16 Sa 260/10

Eine vom Arbeitgeber erklärte fristlose und zugleich auch fristgerecht erfolgte Kündigung eines Mitarbeiters wegen unberechtigter Stromentnahme am Arbeitsplatz wurde vom Arbeitsgericht Siegen erstinstanzlich mit Urteil vom 14.01.2010, 1 Ca 1070/09, für unwirksam befunden. Die gegen die Kündigung erhobene Kündigungsschutzklage des Klägers, der seinen Elektroroller am Arbeitsplatz für ca. 1 ½ Stunden aufgeladen hatte, verursachte Stromkosten von 1,8 Cent zu Lasten des Arbeitgebers, war erfolgreich. Gegen dieses Urteil hatte der Arbeitgeber Berufung eingelegt. Seiner Berufung blieb vor dem Landesarbeitsgericht Hamm der Erfolg versagt. Das Landesarbeitsgericht bestätigte das erstinstanzliche Urteil. Im Rahmen einer Interessenabwägung gelangte es zu dem Ergebnis, dass durch die Handlung das Vertrauen in den Kläger nicht nach 19-jähriger Betriebszugehörigkeit endgültig zerstört worden sei. Es hätte vielmehr eine Abmahnung ausgereicht.

Mit dieser Entscheidung hat sich auch der 16. Senat des Landesarbeitsgerichts – wie schon zuvor bereits der 11. Senat – der aktuellen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts („Fall Emmely“) angeschlossen.

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