Gesetz über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren

Bundesgesetzgebung

Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Entschädigung bei überlangen Gerichts- und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren vorgelegt. Der Gesetzesentwurf sieht einen Entschädigungsanspruch gegen den Staat vor, wenn das gerichtliche Verfahren unangemessen lange dauert. Voraussetzung soll nach dem bisherigen Entwurf unter anderem sein, dass das Gericht zuvor mit der Rüge der Verzögerung des Verfahrens hieraus hingewiesen wurde.

Hintergrund dieses Gesetzentwurfs ist die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR), Urteil vom 08.06.2006 – 75529/01. Der Entwurf der Neufassung des § 198 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) sieht als Entschädigungshöhe einen Betrag in Höhe von 1.200,00 Euro für jedes Jahr der Verzögerung vor.

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